- Abstammungsklage
- Abstammungsklage,Klage auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Eltern-Kind-Verhältnisses (§ 640 Absatz 2 Nummer 1 ZPO), auch der nichtehelichen Vaterschaft (§ 1600 n BGB), sowie der Wirksamkeit oder Unwirksamkeit einer Anerkennung der Vaterschaft (§§ 1600 a ff. BGB).
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Ạb|stam|mungs|kla|ge, die (Rechtsspr.): Klage, durch die ein Eltern-Kind-Verhältnis festgestellt werden soll.
Universal-Lexikon. 2012.